Fördermittel: Auszahlungsantrag nicht vergessen!

Bitte denkt daran, dass die Teilnahme am Fördermittelprogramm des BMEL als zweistufiges Verfahren gestaltet ist.

Um die mit dem Teilnahmebescheid bewilligte Förderung auch zu erhalten, müsst Ihr bis zum 30.09.2021 den Auszahlungsantrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und unter Angabe der im Bewilligungsbescheid angegebenen Vorgangs- und Transaktionsnummer stellen. Im unteren Teil unseres Artikels findet Ihr den Link zur Seite des BLE.

Da man den dort aufgeführten Link zum Antrag selbst leider aus technischen Gründen nicht teilen kann, bitten wir Euch, im Bereich Dokumente zum Antrag auf der Seite des BLE das Antragsformular für Auszahlungsanträge aufzurufen. (Screenshot s. Pfeil)

Noch Fragen? Ruft uns gerne an oder schreibt eine E-Mail an

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Veröffentlichung

Fr, 06. August 2021

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