Förderung der drohnenbasierten Wildtierrettung aus Mitteln der Jagdabgabe
Wichtige Info für Jungwildretter aus Mecklenburg Vorpommern: Der Landesjagdverband MV fördert den Einsatz von Drohnen in der Jungwildrettung mit einem finanziellen Zuschuss aus Mitteln der Jagdabgabe.
Bedingungen für die Förderung
Antragsberechtigt sind ausschließlich Jagdausübungsberechtigte, welche im Land M-V Jagdabgabe entrichtet und sich eines gewerblichen Dienstleisters (z.B. Industriefotografen, Agrarbetriebe etc., die Erfahrungen, Technik und geschultes Personal für die jeweiligen Einsätze haben) bedient haben.
- Antragsberechtigt sind nichtgewerbliche Teams von Vereinen aus Mecklenburg-Vorpommern, die in Mecklenburg-Vorpommern tätig geworden sind und bei der Deutschen Wildtierrettung e.V. registriert sind.
- Doppel- bzw. Kreuzförderungen sind ausgeschlossen.
- Eine Förderung von gewerblichen Unternehmen ist ausgeschlossen.
- Es handelt sich um eine Maßnahmenförderung im Zusammenhang mit der Jungwildrettung.
- Die Förderung erfolgt in Höhe von 80 €/Flug-Std. (nicht pro Person), jedoch maximal bis zu einer Höhe von 1.500,00 €
Der/Die Antragsteller/in hat nachzuweisen
- das Vorliegen eines Drohnenführerscheins des Piloten
- abgeflogene Grünlandfläche in Mecklenburg-Vorpommern in Hektar
- dass eine Fluggenehmigung vorgelegen hat (z.B. in geschützten Gebieten)
- dass die Zustimmung aller Jagdausübungsberechtigten oder einen von allen Jagdausübungsberechtigten zur Jungwildrettung unterschriebener Jagderlaubnisschein sowie die Zustimmung der Flächenbewirtschafter vorgelegen hat
- eine Bestätigung der Jagdausübungsberechtigten über die geleistete Stundenzahl durch das nichtgewerbliche Jungwildretterteam
- eine Bestätigung der Jagdausübungsberechtigten über das gefundene Jungwild (Tierart, Anzahl)
- die registrierte e-ID – Nr. vom LBA
- die Kopie der Drohnen-Haftpflichtversicherung
- beglichenen Originalrechnungen der Jagdausübungsberechtigten, die nach dem 15.10.2021 datiert ist (wenn ein gewerblicher Dienstleister in Anspruch genommen wurde)
Zeitrahmen
- Eine Förderung ist nur einmal pro Jahr möglich.
- Die vollständigen Anträge sind spätestens bis zum 15.10.22 per Post in der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes e.V. (Forsthof 1, 19374 Parchim OT Malchow) einzureichen.
- Erklärungen über den Ausschluss von Doppelförderungen, Angaben zur Vollständigkeit und Wahrheit; Einverständnis über die Erfassung und Weitergabe der Daten (Datenschutzerklärung) sind im Antragsformular abzugeben.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht
Weitere Informationen sowie die notwendigen Formulare befinden sich im Anhang zu dieser Meldung.
(Urheber der Informationen ist der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.)
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