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Mecklenburg-Vorpommern - Drohnenverordnung

MVP
Natürlich gilt auch in Mecklenburg Vorpommern die „Drohnenverordnung“. Spezielle, konkretisierende oder abweichende landesrechtliche Reglungen sind nicht bekannt.
Als oberste Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung für die Bereiche Luftverkehrspolitik, Luftverkehrsrecht, Luftaufsicht, Luftsicherheit sowie Flugbetrieb zuständig. Damit obliegt diesem Ministerium auch die Zuständigkeit für sämtliche luftrechtliche Genehmigungsverfahren und somit auch alles was mit dem Betrieb von Drohnen zu tun hat. Sie erteilt die notwendigen luftrechtlichen Genehmigungen  für unbenannte Luftfahrtsysteme (UAV/UAS/RPAS/Drohnen).
Gemäß § 21 a Luftverkehrsordnung bedarf der Betrieb bestimmter unbenannter Luftfahrtsysteme und Flugmodelle einer Erlaubnis. 
Ob man als Steuerer einer Drohne im konkreten Einsatzfall bzw. für die konkrete Drohne eine Erlaubnis benötigt ist aber nicht immer leicht feststellbar. Deshalb wurde von der obersten Luftfahrtbehörde eine „Entscheidungshilfe zur Erlaubnispflicht nach § 21a Luftfahrtverkehrs-Ordnung für Steuerer  von unbenannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen“ erstellt, die keine Fragen offen lässt.
Die notwendigen Antragsformulare für eine Betriebserlaubnis und/oder für eine Ausnahme von einem Betriebsverbot sind auf der Seite der Luftfahrtbehörde zu finden.

 

Zuständiger Ansprechpartner ist:

 
Guido Vauk
Telefon: 0385-588 18272
E-Mail:  
         
 

Hausanschrift der Luftfahrtbehörde

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2 - Verkehr
Referat 210 - Straßenverkehr, Luftverkehr, Straßen- und Verkehrsrecht, Verkehrssicherheit
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin