Unseren Wildtieren zuliebe - 
Gemeinsam für die gute Sache!

 
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FAQ

Wer ist die Deutsche Wildtierrettung e. V.?

Die Deutsche Wildtierrettung e. V. ist ein im Frühjahr 2019 gegründeter (zunächst als Norddeutsche Wildtierrettung e. V.) gemeinnütziger Verein mit Sitz in Hamburg. Hinter dieser Initiative stehen die norddeutschen Landesjagdverbände und Landesjägerschaften in Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie die Arbeitsgemeinschaften der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in den Bauernverbänden von Hamburg und Schleswig-Holstein. 

 

Die Gründungsmitglieder stehen für über 80.000 Mitglieder bereits seit Jahrzehnten anerkannter Verbände von Naturnutzern und Naturschützern.

 

Die ordentliche Mitgliedschaft bei uns steht jedem deutschen Landesjagdverband und jedem deutschen Kreisjagdverband sowie landwirtschaftlichen Verbänden und Verbänden der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden offen. 

 

Zweck unseres Vereins ist die Förderung des praktizierten Tierschutzes durch Vermittlung von Fachwissen für die praktische Arbeit und den Aufbau entsprechender lokaler Organisationen sowie das Einwerben von Finanzmitteln für die Arbeit vor Ort.

Was tun wir?

Die Deutsche Wildtierrettung e. V. will über die heutigen Möglichkeiten der Tierrettung aufklären und informieren. Unser erstes Projekt ist die Förderung von Drohnenflugeinsätzen zur Jungwildrettung. Mittelfristig möchten wir erreichen, dass überall in den deutschen Gründlandregionen - insbesondere in Norddeutschland - geeignete Rettungsteams für die Jungwildrettung - bestens informiert und ausgerüstet - zur Verfügung stehen und gleichzeitig die Möglichkeit haben, sich über eine von uns zur Verfügung gestellte Plattform auszutauschen. Auf lange Sicht wollen wir ist auch Forschungsvorhaben zur Wildtierrettung unterstützen.

Warum sollen Kitze gerettet werden?

Oft wird behauptet, dass die Schalenwildbestände in Deutschland ohnehin viel zu hoch seien und reduziert werden müssen. In den Landesforsten entsteht gelegentlich sogar der Eindruck, dass Rehwild als „Schädling“ bekämpft werden soll. Der Waldumbau und die Wiederaufforstung sind in aller Munde und sollten nicht durch künstlich überhöhte Schalenwildbestände gefährdet werden.

 

In Deutschland werden seit Jahren ca. 1.000.000 Stück Rehwild jährlich von Jägern erlegt und genutzt. Gleichzeitig fallen jährlich ca. 90.000 Rehkitze dem Mähtod zum Opfer. Insgesamt sterben nach Schätzungen ca. 400.000 Stück Wild jährlich durch Kreiselmäher. Neben den Kitzen handelt es sich insbesondere um Junghasen oder Bodenbrüter.

 

Das Schreddern von Wildtieren durch die Kreiselmäher ist im Jahre 2020 ethisch nicht mehr vertretbar und kann von der Gesellschaft so nicht mehr hingenommen werden. Erst recht darf das Ausmähen und damit Töten der Rehkitze kein Mittel zur Reduzierung der Schalenwildbestände sein. Wo Schalenwildbestände, und insbesondere der Bestand an Rehwild, überhöht sein sollte, müssen die Jäger eingreifen und die Wildtiere fachgerecht und in der Regel schmerzfrei erlegen. Das so gewonnene Wildbret ist ein begehrtes und in jeder Hinsicht wertvolles Lebensmittel. Das Töten von jagdbaren Wildarten als „Schädlingsbekämpfung“ lehnen wir ab. 

Die angebliche Tierliebe der Jäger und Landwirte ist nur vorgeschoben. Später werden die Kitze doch geschossen. 

Mit den Jagd und dem erfolgreichen Beutemachen wollen die Jäger unsere heimischen Wildtiere auch nutzen. Das setzt schon eine gewisse Größe des zu erlegenden Wildes voraus. Die heimischen Jäger gewinnen durch die Jagd ein wertvolles Lebensmittel aus der Region. Die moderne Waffentechnik erlaubt ein zumeist schmerzfreies Töten im eigenen Lebensraum. Der Tod durch Kreiselmäher ist unvergleichlich grausamer. Gleichzeitig kann das getötete Wild nicht genutzt werden, sondern verunreinigt durch tierisches Eiweiß auch noch das durch die Mahd gewonnene Heu. 

Um Jungwild vor dem Ausmähen zu bewahren, wird seit Jahrzehnten entweder mit Hunden gesucht oder die Fläche vor dem Mähen durch verschiedenste Vergrämungsmittel gesichert. Warum muss es heute eine Drohne sein?

Unsere Kulturlandschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich gewandelt. Einhergehend mit der Aufgabe vieler landwirtschaftlicher Betriebe sind die Schlaggrößen heute mit den Flächen früherer Jahrzehnte nicht mehr vergleichbar. Kreiselmäher haben häufig eine Arbeitsbreite von bis zu neun Metern. Traditionelle Kitzrettungsmethoden kommen da schnell an ihre Grenzen. Wenn die Landwirtschaft zur rationellen Bewirtschaftung modernste Landtechniken einsetzt, dürfen die Jäger nicht auf den technischen Stand der letzten Jahrzehnte stehen bleiben. Grünlandschläge in den heutigen Größenordnungen lassen sich am effektivsten nur mit Drohne und Wärmebildkamera sichern. 

 

Was ist ein Drohnen-Team?

Ein Drohnenteam besteht aus mindestens vier Personen: ein Pilot und drei Tierretter. Aufgabenverteilung: Pilot übernimmt die Einsatzleitung, Pilot fliegt/navigiert Drohne, Pilot überwacht Wärmebild, Pilot hält Funkkontakt und koordiniert Tierretter, Tierretter suchen systematisch die Fläche ab und legen gefundene Jungtiere in Transportboxen fest, Tierretter halten Funkkontakt. 

Wie viele Drohnen-Teams gibt es zur Jungwildrettung?

Derzeit kennen von Westfalen bis zur Ostsee gibt es ca. 30 Drohnen-Teams. Vielerorts ist der Einsatz von Drohnenteams jedenfalls für die Zukunft geplant. Eine Übersicht mit den uns bekannten und bei uns registrierten, aktiven Drohnen-Teams finden Sie auf unserer Karte.

Welche Fläche schafft ein Drohnenteam am Tag?

Der Drohneneinsatz kann nur in den frühen Morgenstunden erfolgen. Ende April/Mai ist der Erdboden spätestens ab halb neun so angewärmt, dass die Wärmebildkamera die Wildtiere nicht mehr brauchbar anzeigt. Wenn ein Team morgens um halb fünf startet und selten umgesetzt werden muss, kann eine Grünlandfläche von bis zu 70/80 ha beflogen werden. Sind die Flächen kleiner und muss eine Umsetzung erfolgen, reduziert sich die zu befliegende Fläche entsprechend.  

 

Welche Drohne ist für die Jungwildrettung geeignet?

Der Drohnenmarkt ist aktuell ständig in Bewegung. Prinzipiell sind Drohnen zu empfehlen, die über eine automatische Wegpunkt-Navigation verfügen und mit einer geeigneten Wärmebildkamera ausgerüstet sind. Die Drohne und die Wärmebildkamera müssen aufeinander abgestimmt sein. Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass insbesondere die Gewährleistung sowohl der Drohnen als auch der Wärmebildkamera als Komplettpaket angeboten werden. 

 

Fachkompetenz haben derzeit insbesondere die Firmen Yuneec in Kaltenkirchen und die Firma U-Rob in Bielefeld.  

 

Wie läuft die Jungwildrettung ab?

Hierzu gibt es Praxis-Berichte folgen in Kürze

Wie werde ich Drohnenpilot?

Ab einer Startmasse von mehr als zwei Kilo wird für den Betrieb außerhalb von Modellflugplätzen ein besonderer Kenntnisnachweis vom Steuerer (sog. „D-Schein“) benötigt. Dieser Kenntnisnachweis kann durch eine gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder aber durch die Bescheinigung einer bestandenen Prüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle erworben werden. Zu beachten ist die sogenannte Drohnenverordnung. Daneben sind in jedem deutschen Bundesland landesrechtliche Besonderheiten zu beachten. Informationen zu den norddeutschen Bundesländern gibt es bei der Norddeutschen Wildtierrettung.  

Welche Versicherungen sind zum Betrieb einer Drohne erforderlich?

Es muss mindestens eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Wegen der hohen Anschaffungskosten für Drohne und Wärmebildkamera ist auch eine Kaskoversicherung sinnvoll. Wir wollten ab dem Jahr 2021 eine preisgünstige Gruppenversicherung für Drohnenteams anbieten.

Wie können die teuren Drohnen finanziert werden?

Unter dem Dach der örtlichen Kreisjägerschaften bzw. Hegeringe haben sich viele örtliche Jungwildrettungsteams zusammengefunden und werben für die Jungwildrettung um Spenden. Die seit Jahrzehnten funktionierenden Verbandsstrukturen können so auch für die neue Aufgabe Jungwildrettung mit Drohen und Wärmebildkamera genutzt werden. 

 

An anderen Orten haben Jäger und Landwirte eigene gemeinnützige Vereine gegründet. Solch gemeinnützige Vereine können leichter auch außerhalb der jägerfreundlichen Bevölkerung Spenden eingeworben werden. Die Unterlagen zur Gründung eines solch gemeinnützigen Vereins stellt die Norddeutsche Wildtierrettung zur Verfügung.  

Wer ist zur Jungwildrettung verpflichtet?

Nach § 17 Tierschutzgesetz macht sich unter anderem strafbar, wer einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Wegen Verstoß gegen diese Vorschrift sind bereits vereinzelt Landbewirtschafter strafrechtlich belangt worden. Prinzipiell ist also der Landwirt für die Jungwildrettung verantwortlich.

 

Mit dem Jagdrecht untrennbar verbunden ist das Recht und die Pflicht zur Hege der Wildbestände. Zur Hege gehört auch die Erhaltung eines gesunden Wildbestandes. Danach besteht auch für den Jäger die Verpflichtung, sein Möglichstes zu tun, um das Ausmähen von Jungwild zu verhindern.

Wie sieht die praktische Zusammenarbeit zwischen Landbewirtschafter und Jäger aus?

Nur wenn Landbewirtschafter und Jäger Hand in Hand arbeiten, ist eine optimale Jungwildrettung gewährleistet. So kennt regelmäßig nur der Landbewirtschafter oder ein von ihm beauftragter Lohnunternehmer den genauen Termin für die Mahd eine Grünlandfläche. Für den Erfolg der Kitzrettung ist die genaue Terminkenntnis zwingend erforderlich. Erfolgen nämlich zum Bespiel Vergrämunsgmaßnahmen zu frühzeitig, verlieren die Maßnahmen bis zur Durchführung der Mahd ihre Wirkung und sind dann kontraproduktiv. Gleichzeitig müssen Jäger oder von ihnen beauftragte Rettungsteams ihren Einsatz mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf planen können.  Bewährt hat sich die Einrichtung einer WhatsApp-Gruppe zwischen Landbewirtschaftern und Jägern bzw. Rettungsteams. Es muss auf jeden Fall sichergestellt werden, dass der Landbewirtschafter über den Mahdtermin rechtzeitig informiert und die Jungwildretter ihren Einsatz entsprechend planen können.

Welche Wildtiere werden gerettet?

Die Jungwildrettung rettet Rehkitze, Junghasen, Gelege von Bodenbrütern, aber auch Amphibien, Reptilien und weitere Wildtiere.

Hat der Landwirt auch ein wirtschaftliches Interesse an erfolgreicher Jungwildrettung? 

Wenn Jungwild in einen Kreiselmäher gerät und totgeschreddert wird, bedeutet dies nicht nur einen grausamen Tod, sondern auch eine Verunreinigung der durch die Mahd gewonnenen Futtermittel mit Tierkadavern oder Kadaverflüssigkeiten. Es besteht die Gefahr von Botulismus. Der Landwirt darf das verunreinigte Futter deswegen überhaupt nicht verwenden und erleidet auch noch einen wirtschaftlichen Nachteil. 

Darf sich jeder bei der Jungwildrettung engagieren?

Auch der jagdscheinlose Tierfreund kann in einem Rettungsteam mitarbeiten. Die Mitwirkung des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten ist aber zwingend erforderlich. Wer ohne Zustimmung und Mitwirkung eines Jagdausübungsberechtigten Wild aufsucht, setzt sich dem Vorwurf der strafbaren Wilderei aus. 

Was kann ich selbst tun?

Als Jäger oder Landwirt kann ich versuchen, ein schon bestehendes Jungwildrettungsteam für das eigene Revier bzw. die eigenen Flächen zu engagieren. Die Kontaktdaten der schon bestehenden Drohnenteams werden gerade überarbeitet und eingepflegt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen vorübergehend direkt an uns.

 

Bestehen in der Nähe noch keine Rettungsteams, kann ich als Jäger oder Landwirt ein Rettungsteam mit Gleichgesinnten gründen. Informationen und Tipps für die Organisation und die anzuschaffende Technik folgen hier in Kürze.

 

Wer nicht selbst Jäger oder Landwirt ist, kann sich durch persönlichen Einsatz engagieren, indem er als Retter einem schon bestehenden Rettungsteam beitritt und an morgendlichen Rettungseinätzen persönlich teilnimmt.