Unseren Wildtieren zuliebe - 
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Informationen für Jagdpächter

a) Was kann der Revierinhaber tun:

Bereits vor der Mahdsaison muss der Revierinhaber mit den Grünlandbewirtschaftern in seinem Revier über die Vermeidung von Jungwildverlusten bei der bevorstehenden Mahdsaison sprechen.

Nicht ortsansässige Revierinhaber benötigen Helfer vor Ort, die das Revier kennen und kurzfristig einsatzbereit sind (ggf. WhatsApp-Gruppe einrichten).

Revierinhaber kann sich bei Gründung eines örtlichen Jungwildrettungsvereins engagieren. (Link zur Karte)

Unmittelbar vor der Mahd können Vergrämungsmaßnahmen durchgeführt werden, z. B. optische, akustische oder olfaktorische Wildscheuchen.

Kleinere Wiesenflächen können unmittelbar vor der Mahd auch mit gut ausgebildeten Hunden abgesucht werden.

Bei größeren Wiesenflächen empfiehlt sich dringend ein Absuchen mit Drohne und Wärmebildkamera in den frühen Morgenstunden.

 

b) Rechtslage:

Zur Hegepflicht gehört auch die Erhaltung eines gesunden Wildbestandes und der Schutz des dem Revierinhabers anvertrauten Wildes vor unnatürlichen Gefahren.

Zur Hegepflicht gehören auch zumutbare Maßnahmen, um das Ausmähen von Jungwild zu verhindern.

Informationen zum Download:


Rundschreiben der Landesjägerschaft Niedersachsen vom 17. April 2019:

 

Infos der Jägerschaft Lingen e. V. zur Mähtod-Vermeidung:

 

Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dort Abteilungsleiter Herr Dr. Dietrich Meyer-Ravenstein.